Online-Kreditportal | KfW (2024)

Ihr persönlicher Zugang zum Online-Kreditportal macht es Ihnen leicht Ihren Kredit zu ver­walten. Melden Sie sich regel­mäßig an und über­prüfen Sie Ihre persönlichen Daten und Nach­richten. Dies ist wichtig, damit wir mit Ihnen per Post oder E-Mail in Kontakt treten können und Sie keine wichtigen Mit­teilungen ver­passen.

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Online-Kreditportal | KfW (1)

Wechseln Sie jetzt auf das Mobile-TAN-Verfahren

Uns ist wichtig, Sie über eine wesentliche Änderung im Online-Kreditportal zu informieren. Die TAN-Listen werden aufgrund technischer Entwicklungen zukünftig abgelöst.

Seit dem 26. Oktober 2023 können Sie keine neue TAN-Liste mehr bestellen.

Stellen Sie schon jetzt – ganz einfach – auf das Mobile-TAN-Verfahren um. So erhalten Sie Ihre TAN per SMS und erteilen Ihre Aufträge bequem papierlos.

Im Online-Kreditportal unter "Meine Zugangsdaten" und "Wechsel zu Mobile-TAN" haben Sie die Möglich­keit zum Mobile-TAN-Verfahren zu wechseln.

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Häufige Fragen zum Online-Kreditportal

Hier finden Sie Antworten auf alle wichtigen Fragen rund um das Online-Kredit­portal – z.B. wie Sie Ihre persönlichen Daten ändern, eine neue PIN beantragen oder eine außer­planmäßige Rück­zahlung tätigen können.

Alles rund um Ihre PIN

Wenn Sie sich dreimal mit einer ungültigen PIN anmelden, wird der Zugang zum Online-Kreditportal aus Sicherheits­gründen gesperrt.

Klicken Sie auf "PIN anfordern" und wählen Sie aus, welcher Weg für Sie angenehmer ist. Mit der Anforderung setzen wir die Sperre automatisch zurück.

  • Aktivierungslink
  • Wir schicken Ihnen eine E-Mail mit einem individuellen Aktivierungs­link zu, mit dem Sie Ihre PIN selbst­ständig zurück­setzen können.
  • Wichtig: Dies ist nur möglich, wenn wir Ihre E-Mail-Adresse gespeichert haben.
  • Neue PIN per Post
  • Wir schicken Ihnen eine neue PIN an Ihre Post­anschrift.
  • Wenn Sie Ihre PIN noch wissen, lohnt sich ein Anruf bei uns.
  • Im Feld "Kontonummer eines online geführten KfW-Darlehens" tragen Sie bitte die Darlehens­kontonummer ein. Sie steht auf jedem Schreiben von uns und zusätzlich bei Buchungen auf Ihrem Girokonto im Verwendungs­zweck mit dem Zusatz "DA".
  • Im Feld "Die erforderlichen letzten fünf Ziffern Ihrer Bankverbindung" tragen Sie bitte die Ziffern Ihrer Bankverbindung ein, die Sie uns zum Einzug mitgeteilt haben. Sie finden sie auf Ihrer EC-Karte oder Ihren privaten Kontoauszügen.
  • Bitte beachten Sie: Die Rechenaufgabe verändert sich bei jedem neuen Versuch, die PIN zurückzusetzen.
  • Hat sich Ihre Bankverbindung zwischenzeitlich geändert oder Sie wissen nicht mehr, welche Sie für Ihr Darlehen hinterlegt haben, wählen Sie bitte den Versand einer neuen PIN per Post.

Die E-Mail mit Ihrem Aktivierungslink kann in Ihrem Spam-Ordner landen, schauen Sie bitte auch dort nach. Länger als eine Stunde darf der Versand nicht dauern.

Wenn doch, stimmt etwas mit Ihrer E-Mail-Adresse nicht. Bitte wieder­holen Sie dann den Vorgang mit der Option "Postversand".

Der Aktivierungslink ist 30 Minuten lang gültig. Ist diese Zeit über­schritten starten Sie den Vorgang bitte erneut.

Wichtig: Fordern Sie inner­halb der 30 Minuten einen neuen Aktivierungs­link über das Portal an, wird der vorherige automatisch ungültig.

Liegt uns Ihre aktuelle Anschrift noch nicht vor, senden Sie uns bitte einen unter­schriebenen Auftrag mit diesen Angaben:

  • Ihre GP-Nummer
  • Ihren Namen
  • Ihre neue Adresse
  • Welche Zugangsdaten (PIN, Aktivierungscode) Sie brauchen

Bitte vergessen Sie nicht Ihren Auftrag zu unterschreiben.

So schicken Sie uns Ihren Auftrag:

Per Post an die KfW Niederlassung Bonn, 53170 Bonn oder als E-Mail-Anlage (Scan oder Foto) über unser Kontaktformular.

Alles rund um das Mobile-TAN-Verfahren

Um zum Mobile-Tan-Verfahren zu wechseln, lesen Sie bitte unter "Meine Zugangsdaten" und "Wechsel zu Mobile-TAN" die Nutzungs­bedingungen und akzeptieren diese.

Anschließend gehen Sie unter "Meine Zugangsdaten" und "Mobile-TAN verwalten" wie folgt vor, um das Mobile Tan-Verfahren zu aktivieren:

  • Schritt 1: Mobilfunknummer erfassen
  • Schritt 2: Aktivierungscode anfordern
    • Hinweis: Sie erhalten den Aktivierungs­code in Kürze per Post an Ihre hinter­legte Post­anschrift. Diesen erfassen Sie an­schließend in dem dafür vor­gesehenen Feld. Bitte haben Sie etwas Geduld.
  • Schritt 3: Aktivierungscode im Portal unter "Meine Zugangsdaten" und "Mobile-TAN eingeben" erfassen
  • Das Mobile-TAN-Verfahren ist aktiviert
    • Ihre Mobilfunknummer ist jetzt für das Mobil-TAN-Verfahren hinter­legt und kann für alle TAN-pflichtigen Auf­träge in Ihrem Online-Banking ver­wendet werden.

Die Sperrung können Sie über den Menü­punkt "Meine Zugangs­daten" unter "Mobile-TAN verwalten" jeder­zeit selbst wieder aufheben. Wir senden Ihnen aus Sicherheits­gründen in diesem Fall einen neuen Aktivierungs­code per Post zu, mit dem Sie die Entsperrung bestätigen können. Nachdem Sie den Aktivierungs­code erhalten haben, geben Sie ihn bitte im Feld „Aktivierungs­code“ ein und klicken dann auf "Aktivierungs­code anwenden". Damit bestätigen Sie die Entsperrung.

Wenn Sie Ihre Rufnummer ändern möchten, nutzen Sie bitte den Menü­punkt "Meine Zugangsdaten" und den Unter­punkt "Mobile-TAN verwalten".

Bitte erfassen Sie Ihre neue Mobilfunk­nummer im internationalen Format. Anschließend wählen Sie eine Versand­adresse aus Ihren hinter­legten Anschriften und fordern einen Aktivierungs­code für diese Ruf­nummer an. Nachdem Sie den Aktivierungs­code erhalten haben, geben Sie ihn bitte im Feld „Aktivierungs­code“ ein und klicken dann auf "Aktivierungs­code anwenden".

Wichtig: Ist die Eingabe­möglichkeit deaktiviert, wurde noch kein Aktivierungs­code erzeugt oder der Code ist abgelaufen.

Die erzeugte Mobile-TAN ist 10 Minuten gültig.

Wenn Sie Ihre Rufnummer sperren möchten, nutzen Sie bitte den Menü­punkt "Meine Zugangs­daten" und "Mobile-TAN sperren".

Durch die Sperre erhalten Sie keine TAN’s mehr an Ihre hinter­legt Mobilfunk­nummer und können keine TAN-pflichtigen Aufträge mehr erteilen. Dafür ist die Entsperrung notwendig.

Über den Menü­punkt "Meine Zugangs­daten" und "Mobile-TAN verwalten" heben Sie die Sperre jederzeit selbst wieder auf oder hinterlegen Sie eine alter­native Mobilfunk­nummer. Wir senden Ihnen in jedem Fall einen neuen Aktivierungs­code per Post, mit der Sie die Entsperrung bestätigen können.

Liegt uns Ihre aktuelle Anschrift noch nicht vor, senden Sie uns bitte einen unter­schriebenen Auftrag mit diesen Angaben:

  • Ihre GP-Nummer
  • Ihren Namen
  • Ihre neue Adresse
  • Welche Zugangsdaten (PIN, Aktivierungs­code) Sie brauchen
  • Bitte vergessen Sie nicht Ihren Auftrag zu unterschreiben.

So schicken Sie uns Ihren Auftrag:

Per Post an die KfW Niederlassung Bonn, 53170 Bonn oder als E-Mail-Anlage (Scan oder Foto) über unser Kontaktformular.

Alles rund um das papierhafte TAN-Verfahren

Bitte rufen Sie uns an. Gerne entsperren wir Ihre TAN-Liste.

Bitte wechseln Sie auf das Mobile-TAN-Verfahren. Eine neue TAN-Liste können Sie nicht mehr bestellen. Die erforderlichen TAN-Nummern für Ihre Änderungen und Aufträge senden wir Ihnen hierbei direkt auf Ihre Mobilfunk­nummer.

Bitte aktivieren Sie die neue TAN-Liste über den Menü­punkt "Meine Zugangs­daten" und "TAN-Liste aktivieren".

Liegt uns Ihre aktuelle Anschrift noch nicht vor, senden Sie uns bitte einen unter­schriebenen Auftrag mit diesen Angaben:

  • Ihre GP-Nummer
  • Ihren Namen
  • Ihre neue Adresse
  • Welche Zugangsdaten (PIN, Aktivierungs­code) Sie brauchen
  • Bitte vergessen Sie nicht Ihren Auftrag zu unterschreiben.

So schicken Sie uns Ihren Auftrag:

Per Post an die KfW Niederlassung Bonn, 53170 Bonn oder als E-Mail-Anlage (Scan oder Foto) über unser Kontaktformular.

Stundungsantrag

Die Funktion "Stundung/Frei­stellung beantragen" unter dem Menü­punkt "Konto" können Sie ab ca. 6 Wochen vor Tilgungs­beginn nutzen.

So gehen Sie vor:

Schritt 1

Sie scannen oder fotografieren die Einkommens­nachweise/Nachweise zur Finanzierung des Lebens­unterhaltes.

Schritt 2

Sie melden sich im Online-Kredit­portal an und klicken auf „Stundung/Frei­stellung beantragen". Schritt für Schritt füllen Sie den elektronischen Antrag aus und laden am Ende alle notwendigen Dokumente hoch.

Haben Sie alle Unterlagen hoch­geladen, bitten wir Sie um etwas Geduld. Sie bekommen nach erfolg­reichem absenden eine Mitteilung, wann Sie mit einer Antwort rechnen können. Den Lastschrift­einzug stoppen wir, sofern wir Ihrem Antrag zustimmen.

Bitte schauen Sie regelmäßig ins Online-Kredit­portal. Unsere Antwort erhalten Sie in Ihren elektronischen Postkorb.

Je nachdem wie Sie Ihren Lebens­unterhalt finanzieren, reichen Sie bitte die für Sie zutreffenden Nachweise ein:

  • Gehaltsnachweise der letzten 3 Monate
  • aktueller BAföG-Bescheid
  • aktueller Bescheid über den Bezug von Wohngeld
  • aktueller Bescheid über den Bezug von Arbeitslosen­geld oder Bürgergeld
  • aktueller Bescheid über den Bezug von Krankgengeld
  • aktueller Bescheid über den Bezug von Elterngeld
  • Bestätigung eines Dritten, der Ihnen Zuwendung zahlt (nicht älter als 3 Monate)

Bitte laden Sie keine Kontoauszüge hoch.

Sie sind selbstständig?

Dann kommt es darauf an, welches Darlehen Sie haben:

  • Aufstiegs-BAföG, Studien­kredit oder Studienbeitrags­darlehen/Studiengebühren­darlehen:
    • Ihre aktuelle BWA oder GuV Rechnung, nicht älter als 3 Monate
  • BAföG-Bankdarlehen oder Bildungskredit:
    • letzter Einkommen­steuerbescheid und zusätzlich Ihre GuV oder BWA der letzten 12 Monate, hand­schriftlich unterschrieben

Weitere Informationen zu den einzureichenden Dokumenten finden Sie während der Antrag­stellung im Online-Kreditportal auf der Hilfeseite.

Die Klassifizierung der angezeigten Nachweise unterscheidet sich in:

  • "zwingend erforderlich": Dokument muss hoch­geladen werden
  • "bedingt erforderlich": eines der bedingt erforderlichen Dokumente muss hoch­geladen werden
  • "optional": kann hoch­geladen werden / ist aber nicht erforderlich

Sofern Sie aus verschiedenen Quellen Einkommen beziehen, rechnen Sie diese bitte zusammen und geben die gesamte Höhe an (z.B. Gehalt und Aufstockung durch Wohngeld oder SGB II).

Erhalten Sie Kinder­geld oder Zuwendungen Dritter rechnen Sie diese Einkünfte bitte nicht ein, da diese nicht als Einkommen zählen.

Zuwendungen Dritter sind regel­mäßige Geld-, Sach- oder sonstige Leistungen, für die keine Gegen­leistung vereinbart ist. Zum Beispiel wenn Sie bei jemandem (z. B. bei Verwandten) kostenfrei wohnen oder monatlich Geld für Ihre Lebenshaltungs­kosten bekommen.

Das sind die Personen, für deren Lebens­bedürfnisse Sie sorgen. Zum Beispiel Ihre Kinder oder Ihre Ehe­partnerin oder Ihr Ehe­partner – der kein eigenes/nur geringes Einkommen bezieht.

Stehen die unterhaltpflichtigen Kinder auf Ihrem Einkommens­nachweis reicht das bereits aus. Falls nicht, laden Sie die Geburts­urkunden Ihrer Kinder oder die Melde­bescheinigung hoch.

Das sind zum Beispiel Fort­bildungskosten, Inkasso­kosten oder teure Medikamente bei chronischer/lang andauernden Krankheit.

Nur Bildungskredit und BAföG-Bankdarlehen

Bei weiteren Belastungen reichen Sie uns bitte Nachweise (z.B. Kredit­vertrag, Zahlungs­aufforderung oder die Zahlungs­vereinbarung) ein, aus denen die Höhe der monatlichen Raten, der Grund der Aufnahme sowie die aktuelle Darlehens­höhe hervorgeht.

Bitte senden Sie uns keine Konto­auszüge zu.

Änderung persönlicher Daten

Unter dem Menüpunkt "Bank­verbindung" oder "Kontakt­daten" können Sie uns Ihre aktuellen Änderungen schnell und einfach mitteilen.

Gerne können Sie den Auszahlungs­betrag im Online-Kreditportal monatlich - bis zu 6 Monate im Voraus - ändern. Klicken Sie hierfür auf "Konto" und dann "Auszahlungsplan ändern".

Bitte erfassen Sie Ihren Auftrag für den Folge­monat spätestens am 15. des Vor­monats und wählen einen Betrag zwischen 100 und 650 Euro.

Wichtig: Nach Auszahlungs­beginn ist eine Änderung frühestens am darauf­folgenden Roll-Over-Termin (01.04. bzw. 01.10.) möglich.

Beenden Sie Ihre Auszahlungen über den Punkt "Konto (Ihre Kontonummer)" und dann "Auszahlungs­plan ändern". Bitte wählen Sie aus:

  1. Beendigung der Auszahlung wg. Studien­abschluss
  2. Beendigung der Auszahlung wg. Exmatrikulation
  3. Beendigung der Auszahlung aus sonstigen Gründen

Beachten Sie folgende Termine zur Erfassung des Auszahlungs­stopps:

  • Bei Erfassung bis zum 15. eines Monats ist der Beginn der Karenz­zeit der 1. des Folgemonats.
  • Bei Erfassung nach dem 15. eines Monats ist der Beginn der Karenz­zeit der 1. des über­nächsten Monats.

In jedem Fall geht Ihr Darlehen nach der letzten Auszahlung in die Karenz­zeit über. Diese tilgungs­freie Zeit dauert mindestens 6 Monate und maximal 23 Monate.

Beauftragen Sie gerne eine Sonder­tilgung im Online-Kreditportal über den Menü­punkt "Konto" die Funktion "außerplanmäßige Rückzahlung"

Das geht monatlich ab einem Betrag von 100 Euro – bis zu 6 Monate im Voraus.

Erfassen Sie Ihren Auftrag bis zum 15. des Monats, ziehen wir den Betrag am 1. Bank­arbeitstag des Folge­monats ein.

Die Erfassung des Zins­aufschubs nehmen Sie bitte im Online-Kreditportal zu folgenden Terminen vor:

  • Bei Erfassung bis spätestens 15.03. wird der Zins­aufschub zum Roll-Over-Termin 01.04. umgesetzt
  • Bei Erfassung bis spätestens 15.09. wird der Zins­aufschub zum Roll-Over-Termin 01.10. umgesetzt

Entscheiden Sie sich für einen Zins­aufschub, wird der aufgeschobene Zins­betrag mit Beginn der Tilgungs­phase fällig. Circa 5 Monate vor Tilgungsbeginn erhalten Sie ein Angebot auf Kapitalisierung der Zinsen. Wenn Sie das Angebot annehmen, werden die auf­geschobenen Zins­beträge die Darlehens­schuld erhöhen und im Rahmen der monatlichen Annuitäten zurück­gezahlt.

Sobald Sie den Tilgungs­plan erhalten haben, können Sie Ihre Rate im Online-Kreditportal unter dem Menü­punkt "Konto" die Funktion "Tilgungs­plan ändern" auswählen und anpassen. Ändern Sie die Rate bis zum 15. des Monats, ziehen wir die neue Rate erstmalig zum 1. des über­nächsten Monats ein.

Beispiel:

  • Wenn Sie die Rate bis spätestens zum 15.02. ändern, wir ziehen die neue Rate ab dem 01.04. ein.
  • Wenn Sie die Rate ab dem 16.02. ändern, wir ziehen die neue Rate ab dem 01.05. ein.

Sie haben maximal 25 Jahre – oder bis Sie das 67. Lebens­jahr erreichen – Zeit, um Ihren Kredit zurück­zuzahlen. Daraus errechnet sich Ihre Mindestrate.

Wenn Sie die Abschluss­prüfung Ihrer geförderten Fortbildungs­maßnahme bestanden haben, können Sie einen Erlass beantragen. Weitere Informationen finden Sie im Infoblatt(PDF, 157 KB, barrierefrei).

Der Erlass wird auf das Darlehen für die Prüfungs- und Lehrgangs­gebühren berechnet. Die Beträge, die Sie zur Finanzierung Ihres monatlichen Lebens­unterhalts erhalten haben, erlassen wir nicht.

So geht’s:

  1. Speichern Sie Ihr Prüfungs­zeugnis als PDF auf Ihrem Computer ab.
  2. Melden Sie sich im Online-Kreditportal an und füllen unter dem Punkt "Leistungserlass beantragen" die erforderlichen Angaben zu Ihrer Maßnahme aus.
  3. Laden Sie Ihr Prüfungs­zeugnis hoch.

Bitte beachten Sie: Für Darlehens­beträge, die bereits fällig sind oder die Sie vorzeitig zurück­gezahlt haben, gewähren wir keinen Erlass.

Nach der Bearbeitung erhalten Sie von uns eine Antwort über den Erlass­betrag und das Datum, zu dem der Erlass­betrag ausgebucht wird, in den elektronischen Postkorb Ihres Online-Kreditportals.

Wählen Sie in Ihrem Online-Kreditportal den Menü­punkt "Konto" und dann "Anderes" aus. Hier können Sie uns Ihre neue Tilgungsrate mitteilen, die zukünftig von Ihrem Giro­konto eingezogen werden soll.

Den Auftrag bestätigen Sie bitte mit einer gültigen TAN.

Erteilen Sie uns Ihren Auftrag für den einmaligen Einzug im Online-Kreditportal unter dem Menü­punkt "Konto" und dann "Außerplanmäßige Rückzahlung".

Einen Nachlass für eine vorzeitige Rück­zahlung gewähren wir nicht.

Klicken Sie im Online-Kreditportal auf "Stundung/Frei­stellung beantragen".

Gehen Sie Schritt für Schritt die Fragen zum Antrag durch und laden am Ende alle notwendigen Dokumente hoch. Bitte prüfen Sie regel­mäßig Ihren elektronischen Postkorb, falls wir eine Frage zu Ihrem Antrag haben.

So geht's ohne Online-Banking:

Füllen Sie das Formular "Selbstauskunft zum Antrag auf Freistellung/Stundung/Ratenreduzierung"(PDF, 761 KB, barrierefrei) aus und fügen Sie Nachweise zu Ihrer finanziellen Situation bei. Das ist zum Beispiel eine Lohn- oder Gehalts­abrechnung, ein Arbeitslosen- oder Renten­bescheid oder ein Bescheid über den Bezug von Elterngeld.

Beziehen Sie Unterhalts­gelder von Dritten, benötigen wir darüber eine kurze schriftliche Bestätigung dieser Person. Sind Sie selbst­ständig oder frei­beruflich tätig, senden Sie uns bitte eine aktuelle BWA bzw. eine Gewinn- und Verlust­rechnung zu. Senden Sie uns Ihren Auftrag über unser verschlüsseltes Kontaktformular.

Erteilen Sie uns Ihren Auftrag für den einmaligen Einzug im Online-Kreditportal unter dem Menü­punkt "Konto" und dann "Außerplanmäßige Rückzahlung".

Einen Nachlass für eine vorzeitige Rück­zahlung gewähren wir nicht.

Klicken Sie im Online-Kreditportal auf "Stundung/Frei­stellung beantragen".

Gehen Sie Schritt für Schritt die Fragen zum Antrag durch und laden am Ende alle notwendigen Dokumente hoch. Bitte prüfen Sie regel­mäßig Ihren elektronischen Postkorb, falls wir eine Frage zu Ihrem Antrag haben.

So geht's ohne Online-Banking:

Füllen Sie das Formular "Selbstauskunft zum Antrag auf Freistellung/Stundung/Ratenreduzierung"(PDF, 800 KB, barrierefrei) aus und fügen Sie Nachweise zu Ihrer finanziellen Situation bei. Das ist zum Beispiel eine Lohn- oder Gehalts­abrechnung, ein Arbeitslosen- oder Renten­bescheid oder ein Bescheid über den Bezug von Elterngeld.

Beziehen Sie Unterhalts­gelder von Dritten, benötigen wir darüber eine kurze schriftliche Bestätigung dieser Person. Sind Sie selbst­ständig oder frei­beruflich tätig, senden Sie uns bitte eine aktuelle BWA bzw. eine Gewinn- und Verlust­rechnung zu. Senden Sie uns Ihren Auftrag über unser verschlüsseltes Kontaktformular.

Wählen Sie in Ihrem Online-Kreditportal den Menü­punkt "Konto" die Funktion "Anderes" aus. Hier können Sie uns Ihre neue Tilgungs­rate mitteilen, die zukünftig von Ihrem Giro­konto eingezogen werden soll.

Den Auftrag bestätigen Sie bitte mit einer gültigen TAN.

Ihren gewünschten Betrag – oder die gesamte Darlehens­summe – ziehen wir für Sie per Last­schrift ein. Bitte beauftragen Sie den Einzug im Online-Kreditportal unter "Konto" und "Außerplanmäßige Rückzahlung".

Wählen Sie in Ihrem Online-Kreditportal die Funktion "Tilgungs­plan ändern"" unter dem Menü­punkt "Konto" aus. Hier erfassen Sie ihre neue Wunsch­rate.

Den Auftrag bestätigen Sie bitte mit einer gültigen TAN.

Klicken Sie im Online-Kreditportal auf "Stundung/Frei­stellung beantragen".

Gehen Sie Schritt für Schritt die Fragen zum Antrag durch und laden am Ende alle notwendigen Dokumente hoch. Bitte prüfen Sie regel­mäßig Ihren elektronischen Postkorb, falls wir eine Frage zu Ihrem Antrag haben.

So geht's ohne Online-Banking:

Füllen Sie das Formular "Selbstauskunft zum Antrag auf Freistellung/Stundung/Ratenreduzierung"(PDF, 761 KB, barrierefrei) aus und fügen Sie Nachweise zu Ihrer finanziellen Situation bei. Das ist zum Beispiel eine Lohn- oder Gehalts­abrechnung, ein Arbeitslosen- oder Renten­bescheid oder ein Bescheid über den Bezug von Elterngeld.

Beziehen Sie Unterhalts­gelder von Dritten, benötigen wir darüber eine kurze schriftliche Bestätigung dieser Person. Sind Sie selbst­ständig oder frei­beruflich tätig, senden Sie uns bitte eine aktuelle BWA bzw. eine Gewinn- und Verlust­rechnung zu. Senden Sie uns Ihren Auftrag über unser verschlüsseltes Kontaktformular.

Formulare und Downloads

DokumentBestellnummer
Infoblatt KfW-Studienkredit(PDF, 151 KB, barrierefrei)600 000 0242
Nutzungsbedingungen für das KfW-Online-Banking, gültig ab 03/2020(PDF, 168 KB, barrierefrei)600 000 4516
Nutzungsbedingungen für das KfW-Online-Banking, gültig bis 02/2020(PDF, 130 KB, barrierefrei)600 000 2670
Hinweise zur sicheren Nutzung des KfW-Online-Kreditportals(PDF, 109 KB, barrierefrei)600 000 1550
Vereinbarung für die Teilnahme am KfW-Online-Banking inklusive elektronischem Postkorb(PDF, 245 KB, nicht barrierefrei)600 000 1455

Kontakt

Bei Fragen zum BAföG-Bankdarlehen, Aufstiegs-BAföG und Bildungskredit rufen Sie uns gerne an:

0800 539 9003

kostenfreie Servicenummer, Montag bis Freitag 8:00 bis 18:00 Uhr

Bei Fragen zum KfW-Studienkredit ist unser Chatbot rund um die Uhr für Sie da.

Chatbot starten

Online-Kreditportal | KfW (2024)

FAQs

What is the interest rate for the KfW loan? ›

The loans are available with two different terms to maturity (five and ten years), and the interest rates currently stand at 2.05% (five years) and 2.70% (ten years).

What is KfW in Germany? ›

KfW is one of the world's leading promotional banks. KfW has been committed to improving economic, social and environmental living conditions across the globe on behalf of the Federal Republic of Germany and the federal states since 1948.

What is the highest loan interest rate? ›

Average Overall Personal Loan Rates
This week's ratesLast week's rates
Average overall rate21.14%21.14%
Average low rate11.64%11.64%
Average high rate30.64%30.64%
Highest rate99.99%99.99%
1 more row
6 days ago

Who funds KfW? ›

In the case of development loans, KfW combines budget funds of the German Federal Government with own funds that it raises at favourable terms on the capital market.

Is KfW good? ›

KfW is one of the world's leading promotional banks. Since 1948 KfW has been committed to improving economic, social and ecological living conditions all around the world on behalf of the Federal Republic of Germany and the federal states.

What is the credit rating for KfW? ›

Standard & Poor's:
Long-Term Counterparty Credit Rating:AA+ / Stable
Short-Term Counterparty Credit Rating:A-1+
Outlook:Stable

Is KfW government owned? ›

As an institution under public law, 80% of which is owned by the German Federal Government, with the remaining 20% owned by the German federal states, KfW fulfils a steering role at state level. We are required to perform the tasks set forth in the Law Concerning KfW, which was enacted in 1948.

What is the lending rate for World bank? ›

IDA Terms (Effective as of April 1, 2024)
USDSDR
Regular for small economy - service1.37%0.75%
(10-yr grace and 40-yr maturity)
Regular for IDA only – service1.40%0.75%
(6-yr grace and 38-yr maturity)
3 more rows

What is the current borrowing rate? ›

Current mortgage and refinance interest rates
ProductInterest RateAPR
30-Year Fixed Rate7.00%7.05%
20-Year Fixed Rate6.85%6.91%
15-Year Fixed Rate6.50%6.57%
10-Year Fixed Rate6.57%6.65%
5 more rows

What is KfW financing? ›

We finance companies worldwide

We finance and support private companies that are active in developing countries and emerging economies. They can thus develop successfully, ensure local value creation and create local opportunities.

What is the prevailing base lending rate? ›

Standardised Base Rate / Base Rate / Base Lending Rates / Base Financing Rate.
DescriptionEffective 9 May 2023
Standardised Base Rate (SBR) for Conventional & Islamic.3.00% p.a.
Base Rate (BR) (Conventional & Islamic).4.00% p.a.
Base Lending Rate (BLR)/ Base Financing Rate (BFR).6.85% p.a.

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Author: Rueben Jacobs

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Author information

Name: Rueben Jacobs

Birthday: 1999-03-14

Address: 951 Caterina Walk, Schambergerside, CA 67667-0896

Phone: +6881806848632

Job: Internal Education Planner

Hobby: Candle making, Cabaret, Poi, Gambling, Rock climbing, Wood carving, Computer programming

Introduction: My name is Rueben Jacobs, I am a cooperative, beautiful, kind, comfortable, glamorous, open, magnificent person who loves writing and wants to share my knowledge and understanding with you.